Meine Yogakurse sind von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen “Zentrale Prüfstelle Prävention” als Präventionskurs gemäß § 20 SGB V geprüft und zertifiziert. Das bedeutet für dich, dass eine Bezuschussung durch deine gesetzliche Krankenkasse möglich ist. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse, liegt aber häufig bei 80 % für max. zwei Yogakurse im Jahr (teilweise auf einen Maximalbetrag in Euro gedeckelt).
Den Zuschuss deiner Krankenkasse erhältst du NACH erfolgreicher Absolvierung des Kurses, wenn du an mind. 80% der Kurstermine teilgenommen hast. Dafür erhältst du von mir nach Abschluss des Kurses eine Teilnahmebescheinigung die du dann bei deiner Krankenkasse einreichen und den Zuschuss beantragen kannst.
Natürlich kannst du an diesen Kursen auch teilnehmen, wenn deine zwei bezuschussten Yogakurse bereits ausgeschöpft sind, du Mitglied einer privaten Krankenkasse bist oder eine Bezuschussung von dir nicht gewünscht ist.